Stiftungsidee

Wie funktioniert eine Stiftung?

Eine Stiftung besteht aus einem zweckgebundenen Vermögen, dem so genannten Stiftungskapital. Dieses Stiftungskapital darf nie ausgegeben werden, sondern lediglich dessen Zinserträge sind verwendbar. Da das Kapital nicht angetastet werden darf, entsteht Jahr für Jahr ein Zinsertrag und damit Jahr für Jahr ein verlässlicher Betrag, der für den guten Zweck der Stiftung ausgegeben werden kann.

Stiftungen gibt es schon seit Jahrhunderten. Sie sind ein sehr zuverlässiger und bewährter Weg, wichtige Anliegen des Gemeinwohls auf Dauer zu finanzieren.

Das wachsende Stiftungskapital

Wer von einer Stiftung hört, denkt meist an finanzielle Hinterlassenschaften - sei es von waschechten Adeligen, Industriebaronen oder besonders wohltätigen Zeitgenossen. Dass aber auch „ganz normale Menschen“ Stifter werden und damit dauerhaft Gutes tun können, wissen nur wenige. Bei der „Evangelische Gemeindestiftung Schlitz“ kann jeder nach seinen Möglichkeiten das Stiftungskapital erhöhen und damit dauerhaft Gutes tun. Das gespendete Geld bleibt für alle Zeiten hier am Ort und in unserer Gemeinde erhalten, es wird niemals ausgegeben, sondern lediglich sein Zinsertrag wird für Projekte und Aufgaben der evangelischen Kirchengemeinde in Schlitz verwendet, - Jahr für Jahr, immer wieder. Dabei macht die Summe der Einzelbeträge den erfreulichen Effekt: Je mehr das Stiftungskapital durch kleine und große Zustiftungen wächst, desto höher fällt der jährliche Zinsertrag aus, mit dem die vielfältige kirchliche Arbeit in Schlitz finanziert werden kann.

Die Steuervorteile für Zustifter

Im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber eine besondere steuerliche Förderung des Stiftungswesens in Deutschland beschlossen. Danach sind Zustiftungen an das Stiftungskapital bis zu einem Betrag von € 20.450,00 steuermindernd bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer anrechenbar. Außerdem sind Schenkungen und Erbschaften an die Stiftung möglich, ohne dass Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig wird. - Wer zum Beispiel € 500,00 der Evangelischen Gemeindestiftung Schlitz zustiftet (spendet), bekommt über diesen Betrag eine Zuwendungsbestätigung, mit der er diesen Betrag im Rahmen der jährlichen Steuererklärung voll und ganz steuermindernd geltend machen kann. Oder: wer der Stiftung einen Teil seines Vermögens vererben möchte, kann das ohne Verlust durch Erbschaftssteuer tun und den vollen Betrag für die gute Sache einbringen.

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Brauhausstraße 20
36110 Schlitz

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