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Im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber eine besondere steuerliche Förderung des Stiftungswesens in Deutschland beschlossen. Danach sind Zustiftungen an das Stiftungskapital bis zu einem Betrag von € 20.450,00 steuermindernd bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer anrechenbar.

Außerdem sind Schenkungen und Erbschaften an die Stiftung möglich, ohne dass Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig wird. - Wer zum Beispiel € 500,00 der Evangelischen Gemeindestiftung Schlitz zustiftet (spendet), bekommt über diesen Betrag eine Zuwendungsbestätigung, mit der er diesen Betrag im Rahmen der jährlichen Steuererklärung voll und ganz steuermindernd geltend machen kann. Oder: wer der Stiftung einen Teil seines Vermögens vererben möchte, kann das ohne Verlust durch Erbschaftssteuer tun und den vollen Betrag für die gute Sache einbringen.

Mit der „Evangelischen Gemeindestiftung Schlitz“ stellt die Kirchengemeinde die Weichen für die Zukunft. Die Stiftung ist ein zukunftsorientiertes Projekt, das Menschen ermöglicht, mit ihrem finanziellen Engagement kirchliches Leben auch in Zukunft zu fördern.

Kontakt: Pfr. Gerrit Boomgaarden

Adresse

Gemeindebüro
Evangelische Christusgemeinde Schlitzerland
Brauhausstraße 20
36110 Schlitz

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06642 91 89 481
Telefax
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